Gerne können Sie diesen bei Viviane Kauflin-Lyoth, Verantwortliche Fundraising, per E-Mail anfordern:
spenden(at)wagerenhof.ch
Der QR-Code auf dem neuen Einzahlungsschein enthält alle Informationen, die für eine Zahlung wichtig sind. Die Kamera Ihres Computers und Ihres Smartphones können den QR-Code lesen. Alle Angaben finden Sie aber auch als Text neben dem QR-Code.
Diese 4 Wege stehen Ihnen dafür offen:
Bis zum 30. September 2022 können Sie noch mit den heutigen Einzahlungsscheinen spenden. Ab dem 1. Oktober 2022 können solche Spenden aber nicht mehr verarbeitet werden, weder online noch am Postschalter.
Wenn wir für einen ganz bestimmten Zweck, zum Beispiel zum Thema Gesundheit, Spenden suchen, so weisen wir im Spendenmailing darauf hin. Der Verwendungszweck ist dann auch bereits im QR-Code enthalten und die Spenden werden genau für diesen Zweck eingesetzt. Wenn Sie am Computer, mit dem Smartphone oder per Bezahl-App spenden, können Sie im Mitteilungsfeld den Verwendungszweck nachträglich angeben.
Ja, der Betrag ist frei wählbar.
Grundsätzlich sollten der Empfänger des Dauerauftrags oder Ihre Bank Sie auf eine erforderliche Anpassung hinweisen. Unsere Empfehlung: Prüfen Sie proaktiv, ob Ihre Daueraufträge weiterhin korrekt ausgeführt werden. Insbesondere Daueraufträge auf Basis eines ESR-Auftrags müssen an die neue QR-Rechnung (Rechnung mit QR-Einzahlungsschein) mit QR-IBAN und QR-Referenz angepasst werden. Sonst werden diese Daueraufträge ab dem 1. Oktober 2022 nicht mehr ausgeführt.
Ja. Alle Daten zur Zahlung, die im QR-Code enthalten sind, finden Sie auch rechts im Klartext. Wir empfehlen Ihnen, diese Daten nach dem Scannen des QR-Codes noch einmal zu überprüfen, bevor Sie die Zahlung freigeben.
Mit dem QR-Code wird das Bezahlen von Rechnungen noch einfacher. Der Erklärfilm von Pro Senectute zeigt, wie es geht https://youtu.be/9LhIidW-Ae8