Bei der Stiftung Wagerenhof ist dies grundsätzlich möglich. Beachten Sie aber dabei, dass zwischen dem Schreiben eines Testaments und der effektiven Auszahlung meistens Jahre, wenn nicht sogar Jahrzehnte, vergehen. Wichtig ist deshalb, dass Sie Kontakt mit uns aufnehmen, damit wir gemeinsam eine Zweckbestimmung festlegen können, die auch noch Jahre später umsetzbar ist.
Nein, als anerkannte gemeinnützige Organisation ist die Stiftung Wagerenhof von der Erbschaftssteuer befreit. Ihre Spenden wie auch Ihre erbrechtlichen Zuwendungen fliessen direkt in unsere Projekte.
Ohne Testament wird Ihr Nachlass laut Gesetz verteilt. Falls keine gesetzlichen Erben vorhanden sind, fällt Ihr Nachlass vollumfänglich an den Staat.
Dies hängt davon ab, ob Sie pflichtteilsgeschützte Erben haben oder nicht. Wenn Sie keine Pflichtteilserben haben, können Sie frei über das ganze Vermögen verfügen. Wenn Sie pflichtteilsgeschützte Erben haben, können Sie nur über die frei verfügbare Quote bestimmen. Diese können Sie anonym mit unserem Nachlassrechner berechnen.
Ja, es gibt Vorlagen, die Sie gratis herunterladen können. Beachten Sie aber, dass Vorlagen oft nur Standardsituationen abdecken, und prüfen Sie genau, ob diese auch auf Ihre Situation passt. Unser Partner "Dein Adieu" bietet eine einfache Vorlage an.
"Dein Adieu"Bei Interesse nehmen Sie bitte direkt Kontakt auf mit mir.